Tonne: Keine unterirdische CO2-Speicherung in Niedersachsen
Landesregierung hat sich gegen den Einsatz der CCS-Technologie in Niedersachsen ausgesprochen
Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Verbot der unterirdischen Kohlendioxid-Einlagerung auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll sicherstellen, dass es in Niedersach¬sen keine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (CO2) geben wird. Der heimische SPD Landtagsabgeordnete und parlamentarischer Geschäftsführer Grant Hendrik Tonne begrüßt diesen Entschluss der Landesregierung und zeigt sich darüber erfreut, dass damit die CCS-Technologie in Niedersachsen ausgeschlossen werden kann.
Die Begründung dieses Entschlusses liegt darin, dass in weiten Teilen Niedersachsens die geologischen Voraussetzungen fehlen, um Kohlendioxid dauerhaft und sicher unterirdisch einzulagern. Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid - die so genannte CCS-Technologie – ist national und international hoch umstritten und nach Auffassung der Landesregierung für die vorhandenen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie für die Umwelt insgesamt ein Risiko. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf trage diesem Umstand Rechnung und schließe daher die Anwendung einer derartigen Technologie aus, so Tonne.
Das europäische Parlament verfolgt mit dem geschaffenen Rechtsrahmen für die CCS-Technologie, die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen aus fossil gefeuerten Kraftwerken und CO2-intensiven Industrien. Die Bundesregierung hatte diesen 2012 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (NKSpG) hat die Landesregierung von der Länderklausel Gebrauch gemacht und sich gegen die CCS-Technologie in Niedersachsen entschieden. „Die unterirdische Kohlendioxid-Einlagerung ist ein Irrweg, der nur für Niedersachsen ausgeschlossen wird. Die CCS-Technologie muss ebenso wie Fracking verboten werden“, zeigt Grant Hendrik Tonne abschließend auf.